Institutionelles Schutzkonzept
zur Prävention gegen (sexualisierte) Gewalt
an Kindern und Jugendlichen
Seit Bekanntwerden der Missbrauchsfälle im Jahr 2010 hat die katholische Kirche die Maßnahmen zur Prävention sexualisierter Gewalt intensiviert. Maßnahmen um Missbrauch vorzubeugen oder ihn zu erkennen und zu beenden sind zum integralen Bestandteil der kirchlichen Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen geworden. Einige dieser Maßnahmen sind verpflichtende Schulungen für hauptamtliche MitarbeiterInnen in Kindertageseinrichtungen, in Kirche und in Seelsorge sowie für ehrenamtlich Tätige, die Kontakt zu Kinder und Jugendlichen haben. Für alle gilt außerdem die Verpflichtung, aktuelle polizeiliche Führungszeugnisse vorzulegen, mit denen bereits bekannte Anschuldigungen nachgewiesen werden könnten.
Mit der Erarbeitung eines Institutionellen Schutzkonzeptes geht das Erzbistum Köln nun noch einen Schritt weiter. Hierunter versteht man die gebündelten Bemühungen eines Trägers um die Prävention von sexualisierter Gewalt.
Es ist der ganzheitliche Ansatz, der auf der Basis einer Grundhaltung von ‚Wertschätzung und Respekt‘ mit dem Ziel und unter dem Dach einer ‚Kultur der Achtsamkeit‘ die verschiedenen präventiven Maßnahmen in Beziehung zueinander bringt. (Grafik Haus)
Eine Arbeitsgruppe von Verantwortlichen aus der Kinder- und Jugendarbeit hat im Jahr 2018/19 ein solches Konzept für die Pfarrgemeinde St. Petrus/Bonn entwickelt. Begleitet wurde der Prozess von Pastoralreferentin Ingeborg Rathofer, die aus dem Seelsorgeteam verantwortlich für den Bereich Prävention ist. Zusammen mit Frau Nathalie Jansen und Frau Andrea Palm aus dem Familienzentrum sind ansprechbar für alle Belange rund um das Thema Prävention.
Das Institutionelle Schutzkonzept kann auf der Homepage der Pfarrgemeinde St. Petrus eingesehen werden. Es soll lebendig und aktuell gehalten werden und lebt von Rückmeldungen und Nachfragen aus der Gemeinde. Alle zwei Jahre soll es überprüft und den Erfordernissen entsprechend aktualisiert und angepasst werden.
Neben den pfarrinternen Ansprechpartnern hat der Kardinal drei Ansprechpersonen beauftragt.
Frau Hildegard Arz | 0152 – 01 64 22 34 |
Herr Dr. rer. med. Emil G. Naumann | 0221 – 16 42 394 |
Wenn also ein Minderjähriger von sexualisierter Gewalt oder Vernachlässigung berichtet oder man die Vermutung hat, dass ein Kind oder Jugendlicher Opfer sexualisierter Gewalt geworden ist, sind sie zuständig und können benachrichtigt werden. Sie müssen benachrichtigt werden, sobald eine begründete Vermutung gegen eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter oder Ehrenamtlich Tätigen geäußert wird bzw. vorliegt.
Lassen Sie uns gegenüber Menschen, die das Kindeswohl nicht im Blick haben, ein klares Zeichen setzen: Ihr habt bei uns keinen Platz! Wir zeigen: Bei uns besteht ein enges Netz der Achtsamkeit und Aufmerksamkeit! Das wollen wir pflegen und verbessern.
Für Präventionsschulungen und Vertiefungskurse melden Sie sich bitte bei den entsprechenden Leitern der Kinder- und Jugendgruppen.
Informationen zur Beantragung eines Führungszeugnisses erhalten Sie in unseren Pfarrbüros.